LSG Bayern - Urteil vom 11.07.2018
L 20 VG 30/17
Normen:
OEG § 1 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Nürnberg, vom 27.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 VG 16/15

Versorgung nach dem OEGGesundheitliche und wirtschaftliche Folgen einer SchädigungFreie gerichtliche Beweiswürdigung

LSG Bayern, Urteil vom 11.07.2018 - Aktenzeichen L 20 VG 30/17

DRsp Nr. 2018/18444

Versorgung nach dem OEG Gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen einer Schädigung Freie gerichtliche Beweiswürdigung

1. An die Feststellung eines detaillierten Geschehensablaufs sind versorgungsrechtlich keine Rechtsfolgen geknüpft, sondern der GdS bemisst sich allein anhand der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung.2. Die freie Beweiswürdigung des Tatsachengerichts zu den Anspruchsvoraussetzungen, die eine umfassende Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens voraussetzt, findet ihre Grenzen lediglich in den allgemeinen Erfahrungssätze und Denkgesetzen.

Tenor

I.

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 27. Juli 2017 zurückgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

OEG § 1 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Der Kläger begehrt Versorgung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz - OEG) für Gewalttaten, die nach seinen Angaben in seiner Kindheit und Jugend stattgefunden haben.

Der Kläger ist im Jahre 1963 geboren. Bis Ende in 2009 war er als Altenpfleger beschäftigt; anschließend hat er nach eigenen Angaben nur noch kurzzeitig in der Gärtnerei eines Freundes ausgeholfen. Er bezieht Erwerbsminderungsrente.