BSG - Urteil vom 28.05.1997
9 RV 29/95
Normen:
BVG § 5 Abs. 2 Buchst. a ; LKO Haag Art. 42 ;
Fundstellen:
SozR-3 3100 § 5 Nr. 4

Versorgung nach dem BVG wegen eines Besatzungsschadens

BSG, Urteil vom 28.05.1997 - Aktenzeichen 9 RV 29/95

DRsp Nr. 1997/6719

Versorgung nach dem BVG wegen eines Besatzungsschadens

1. Nach dem BVG ist Versorgung auch wegen eines Besatzungsschadens zu gewähren, den Angehörige der Besatzungsmacht vor Ende des Zweiten Weltkrieges verursacht haben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BVG § 5 Abs. 2 Buchst. a ; LKO Haag Art. 42 ;

Gründe:

I. An einem nicht näher bestimmbaren Tag nach Besetzung seines Heimatortes L. /S. durch US-amerikanische Truppen Mitte April 1945 und noch vor der Kapitulation der deutschen Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg am 7./8. Mai 1945 wurde der damals sechsjährige Kläger als Zuschauer eines Baseballspiels unter US-Soldaten durch einen Ball am Oberschenkel getroffen. Nach Auffassung des Klägers ist dadurch eine Osteomyelitis hervorgerufen worden und sind auf diese die heute bestehenden Gesundheitsstörungen im Stütz- und Bewegungsapparat (Versteifung beider Hüftgelenke, des rechten Knie- und Fußgelenkes sowie Teilversteifung des linken Knie- und Fußgelenkes) zurückzuführen.