Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 14.08.2019 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 20.480,24 € festgesetzt.
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