BSG - Beschluss vom 08.07.2015
B 3 KR 30/14 B
Normen:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
LSG Rheinland-Pfalz, vom 20.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen L 5 KR 110/14
SG Mainz, - Vorinstanzaktenzeichen S 16 KR 70/11

Versorgung mit einem LiegedreiradGrundsatzrügeBegriff der EntscheidungserheblichkeitMehrfach begründetes Berufungsurteil

BSG, Beschluss vom 08.07.2015 - Aktenzeichen B 3 KR 30/14 B

DRsp Nr. 2015/13793

Versorgung mit einem Liegedreirad Grundsatzrüge Begriff der Entscheidungserheblichkeit Mehrfach begründetes Berufungsurteil

1. Entscheidungserheblichkeit bedeutet, dass es für die Entscheidung des Rechtsstreits auf die Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfrage ankommt, und die Entscheidung bei Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Beschwerdeführers in seinem Sinne hätte ausfallen müssen. 2. Daran mangelt es insbesondere, wenn die Entscheidung der Berufungsinstanz auf verschiedene Begründungen gestützt wird, die jede für sich den Urteilsspruch tragen, aber nicht alle von der aufgeworfenen Rechtsfrage betroffen sind. 3. In solchen Fällen ist die Zulassung der Revision nur möglich, wenn für jede Begründung ein Zulassungsgrund vorliegt und entsprechend geltend gemacht wird.

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 20. November 2014 wird zurückgewiesen.

Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1;

Gründe:

I