Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat dem Kläger die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Erstattung von Kosten für die Versorgung eines suprapubischen Katheters (Künstliche Harnableitung durch Silikonkatheter durch die Bauchdecke) durch den Pflegedienst bei nicht entzündeter Katheteraustrittstelle. Streitig ist, ob diese Leistung der Grundpflege oder der medizinischen Behandlungspflege zuzuordnen ist.
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