Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei gemischten Tätigkeiten
SG Freiburg, Urteil vom 24.07.2008 - Aktenzeichen S 9 U 339/07
DRsp Nr. 2008/20646
Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei gemischten Tätigkeiten
Es besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn bei einer sogenannten gemischten Tätigkeit der betriebliche und der eigenwirtschaftliche Zweck für den Versicherten gleichwertig sind mit der Folge, dass die Tätigkeit bei Entfallen eines der beiden Zwecke nicht vorgenommen worden wäre. Zur Abgrenzung bedarf es daher eines Doppelhypotheseverfahrens. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]