Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer Wie-Beschäftigung gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 SGB VII; Abgrenzung zur unternehmerähnlichen Tätigkeit
LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.03.2013 - Aktenzeichen L 8 U 27/11
DRsp Nr. 2013/7055
Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer Wie-Beschäftigung gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 SGB VII; Abgrenzung zur unternehmerähnlichen Tätigkeit
1. Zu den Voraussetzungen einer "Wie-Beschäftigung".2. Zur Abgrenzung einer arbeitnehmerähnlichen von einer unternehmerähnlichen Beschäftigung.3. Wenn alle übrigen Merkmale für eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit sprechen, kommt allein die Verwendung eigenen Werkzeugs (hier: Hänger zum Transport eines Pferdes) kein wesentliches Gewicht im Hinblick auf eine unternehmerähnliche Tätigkeit zu.
1. Zu den Voraussetzungen einer "Wie-Beschäftigung".2. Zur Abgrenzung einer arbeitnehmerähnlichen von einer unternehmerähnlichen Beschäftigung.3. Wenn alle übrigen Merkmale für eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit sprechen, kommt allein die Verwendung eigenen Werkzeugs (hier: Hänger zum Transport eines Pferdes) kein wesentliches Gewicht im Hinblick auf eine unternehmerähnliche Tätigkeit zu.
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