LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 20.09.2012
L 2 U 84/11
Normen:
SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a; SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Frankfurt/Oder, vom 30.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 U 51/09

Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Gemeindevertreter

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.09.2012 - Aktenzeichen L 2 U 84/11

DRsp Nr. 2013/4350

Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Gemeindevertreter

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 30. September 2010 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a; SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt von der Beklagten die Anerkennung eines Ereignisses am 27. November 2006 als Arbeitsunfall/Wegeunfall. Dabei ist streitig, ob er sich auf einem als ehrenamtlicher Gemeindevertreter versicherten Weg befand.