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Die Beteiligten streiten um die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall. Der Kläger war bei dem Unternehmen J. L. GmbH & Co.KG, einem Mitgliedsunternehmen der beklagten Berufsgenossenschaft (BG), beschäftigt. Das Unternehmen gehörte zur P. & M. -Gruppe Großhandel AG (im Folgenden: Firmenmutter) mit acht weiteren Niederlassungen in Baden-Württemberg. Zur Stärkung des "Wir-Gefühls" veranstaltet die Firmenmutter in unregelmäßigen Abständen Turniere an verschiedenen Orten, zu denen sie alle Niederlassungen einlädt (1999 Fußball-, 2001 und 2002 Volleyball-Turnier). Die Angehörigen der einzelnen Niederlassungen werden durch Aushang informiert, die Teilnahme ist freiwillig. Die Kosten der Veranstaltung werden von den teilnehmenden Niederlassungen getragen. Die Hin- und Rückfahrt wird mit Privat-PKW durchgeführt.
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