LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 14.05.2013
L 9 U 2557/10
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 1;
Fundstellen:
DB 2013, 22
Vorinstanzen:
SG Heilbronn, vom 13.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 U 3604/07

Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem betrieblichen Fußballturnier

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.05.2013 - Aktenzeichen L 9 U 2557/10

DRsp Nr. 2013/15070

Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem betrieblichen Fußballturnier

Ein betriebliches Fußballturnier steht, selbst wenn es von der Unternehmensleitung organisiert und finanziert worden ist, nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn das zugrundeliegende Programm nur den fußballbegeisterten Teil der Mitarbeiterschaft angesprochen hat und fast keine Beteiligung von Frauen am Turnier zu verzeichnen ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 13. April 2010 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB VII § 8 Abs. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob ein Unfall des Klägers am 15.07.2006 als Teilnehmer an dem von der A. AG ausgetragenen Fußballturnier "A. Cup 2006" als Arbeitsunfall anzuerkennen ist.