SG Kassel, vom 23.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 4 U 444/04
Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall während der Beförderung eines privat entliehenen Arbeitsgerätes
LSG Hessen, Urteil vom 12.02.2008 - Aktenzeichen L 3 U 115/05
DRsp Nr. 2008/16964
Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall während der Beförderung eines privat entliehenen Arbeitsgerätes
Fährt ein Arbeitnehmer aufgrund einer Anweisung seines Arbeitgebers von seinem Arbeitsplatz nach Hause, um ein für private Zwecke entliehenes Arbeitsgerät zu holen, das am Arbeitsplatz benötigt wird, so besteht auf diesem Weg Unfallversicherungsschutz. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]