SG Braunschweig, vom 29.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 14 U 140/02
Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Nachbarschaftshilfe
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 14.12.2007 - Aktenzeichen L 9 U 5/05
DRsp Nr. 2008/8961
Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Nachbarschaftshilfe
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 2 Abs. 2SGB VII entfällt beim Ausästen eines Baumes in einigen Metern Höhe nicht, da eine solche Tätigkeit das Maß dessen, was üblicherweise in einem nachbarschaftlichen Verhältnis gegenseitig geleistet wird, überschreitet. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]