Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Ausübung einer Helfertätigkeit in einem Verein
SG Fulda, vom 19.01.2010 - Aktenzeichen S 4 U 5/08
DRsp Nr. 2010/22682
Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Ausübung einer Helfertätigkeit in einem Verein
Es besteht kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn ein Mitglied eines Vereins bei dessen Veranstaltungen Helfertätigkeiten ausführt. Das gilt auch dann, wenn er dabei besondere Fähigkeiten, die er aufgrund seiner Berufsausbildung erworben hat, zur Anwendung bringt und die Helfertätigkeit der Erledigung typischerweise notwendiger Arbeiten zur Durchführung der Vereinsveranstaltung dient. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]