Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 15. Juni 2009 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Verfahrens haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob ein vom Kläger am 02. Juli 1994 erlittener und im August 2007 der Beklagten gemeldeter Unfall im Rahmen einer versicherten Tätigkeit geschehen ist.
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