Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 19.09.2018 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 5.766,64 Euro festgesetzt.
Zwischen den Beteiligten ist die Zuständigkeit für den Unfall des H.-D. M. (im Weiteren: M.) vom 03.03.2016 sowie die Erstattung der in dieser Unfallsache erbrachten Behandlungsleistungen streitig.
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