Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 22. Februar 2010 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Klägers sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten ist die Feststellung eines Ereignisses als Arbeitsunfall streitig.
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