SG Mannheim, vom 21.04.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 13 J 1392/94
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.12.1996 - Aktenzeichen L 8 J 2741/95
DRsp Nr. 2006/23987
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente
§ 241 Abs 2SGB VI schützt nur diejenigen Versicherten, die bereits vor dem 1.1.1984 durch Erfüllung der Anwartschaft für eine Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit eine gefestigte Rechtsposition erreicht haben. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]