Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 11.07.2011 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob und ggf. in welchem Umfang d.h. für welche Zeiträume beim Kläger Pflichtbeitragszeiten wegen geleisteter Pflegetätigkeit bei seiner 1920 geborenen und am 11.04.2008 verstorbenen Mutter, M. A., - Pflegebedürftige - anzuerkennen sind.
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