Beim Beruf des Goldschmieds kommt es nach entscheidend darauf an, ob der Betroffene mit seinen Werken in einschlägigen fachkundigen Kreisen als Künstler anerkannt und behandelt wird. Hierfür ist bei Vertretern der bildenden Kunst vor allem maßgebend, ob der Betroffene an Kunstausstellungen teilnimmt, Mitglied von Künstlervereinen ist, in Künstlerlexika aufgeführt ist, Auszeichnungen als Künstler erhalten hat oder andere Indizien auf eine derartige Anerkennung schließen lassen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]