Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 12. Mai 2021 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
In dem der Nichtzulassungsbeschwerde zugrunde liegenden Rechtsstreit streiten die Beteiligten im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens über die Versicherungs- und Beitragspflicht des Klägers in der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung in den Jahren 2008 und 2009.
Der Kläger bezog seit Oktober 2004 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Durch Bescheid vom 6.2.2006 stellte die Rechtsvorgängerin der Beklagten fest, dass der Kläger bei ihr ab 1.11.2004 als landwirtschaftlicher Unternehmer mit einem die Mindestgröße (4 ha) erreichenden Unternehmen kranken- und pflegeversichert ist. In der Folge ergingen zT im Wege des Überprüfungsverfahrens weitere Bescheide. Mit Bescheid vom 12.5.2015 wurden die Beiträge für die Jahre 2008 und 2009 neu festgesetzt. Rechtsbehelfe blieben erfolglos (
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