Versicherungspflicht in der Sozialversicherung bei geringfügiger Beschäftigung; einheitliches Beschäftigungsverhältnis bei Nebenbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber
SG Leipzig, vom 22.12.2009 - Aktenzeichen S 8 KR 71/08
DRsp Nr. 2010/22743
Versicherungspflicht in der Sozialversicherung bei geringfügiger Beschäftigung; einheitliches Beschäftigungsverhältnis bei Nebenbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber
Entgelte aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Rechtsreferendar und einer geringfügigen Nebenbeschäftigung aus einer Tätigkeit bei einer Universität sind als einheitliches Beschäftigungsverhältnis zusammenzurechnen, wenn diese bei demselben Arbeitgeber ausgeübt worden sind. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]