Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 26. August 2021 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten auch des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
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Im Streit stehen die Feststellung einer Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung und eine nachgeforderte Künstlersozialabgabe.
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