Die Revision der Klägerin gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 10. August 2011 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auf 5000 Euro festgesetzt.
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