SG Köln, vom 05.02.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 29 R 1177/12
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung bei Tätigkeit als mitarbeitender Treugeber (Director Finance and Operations) eines Stammkapitalanteils (von 50%) einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)Nach dem Treuhandvertrag bestehende Anweisungsbefugnisse des Treugebers gegenüber dem Treuhänder und allein vertretungsberechtigten GeschäftsführerWeisungsfreie Ausübung der TätigkeitLockerung des Weisungsrechts im Falle eines leitenden AngestelltenRechtliche Folgen fehlender Ausübung des tatsächlich bestehenden Weisungsrechts gegenüber leitenden MitarbeiternPrüfung einer faktisch beherrschenden Stellung in der GesellschaftGewährung einer Tantieme an Arbeitnehmer als AbgrenzungskriteriumPrüfung eines maßgeblichen Einflusses auf die Willensbildung der Gesellschaft durch den TreugeberFeststellung des Gesamtbilds der Arbeitsleistung des TreugebersPrüfung des Mitarbeitervertrages des Treugebers (Kündigung, Vergütung, Urlaubsgeld, Krankengeld, Unfallversicherung, Jahresurlaub etc.) und des Treuhandvertrages
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.05.2014 - Aktenzeichen L 8 R 311/13
DRsp Nr. 2014/15563
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung bei Tätigkeit als mitarbeitender Treugeber ("Director Finance and Operations") eines Stammkapitalanteils (von 50%) einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)Nach dem Treuhandvertrag bestehende Anweisungsbefugnisse des Treugebers gegenüber dem Treuhänder und allein vertretungsberechtigten GeschäftsführerWeisungsfreie Ausübung der TätigkeitLockerung des Weisungsrechts im Falle eines leitenden AngestelltenRechtliche Folgen fehlender Ausübung des tatsächlich bestehenden Weisungsrechts gegenüber leitenden MitarbeiternPrüfung einer faktisch beherrschenden Stellung in der GesellschaftGewährung einer Tantieme an Arbeitnehmer als AbgrenzungskriteriumPrüfung eines maßgeblichen Einflusses auf die Willensbildung der Gesellschaft durch den TreugeberFeststellung des Gesamtbilds der Arbeitsleistung des TreugebersPrüfung des "Mitarbeitervertrages" des Treugebers (Kündigung, Vergütung, Urlaubsgeld, Krankengeld, Unfallversicherung, Jahresurlaub etc.) und des Treuhandvertrages
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