SG Konstanz, vom 30.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 KR 1702/04
Versicherungspflicht eines Fremdgeschäftsführers einer GmbH
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.04.2007 - Aktenzeichen L 11 KR 2644/05
DRsp Nr. 2007/19941
Versicherungspflicht eines Fremdgeschäftsführers einer GmbH
Fremdgeschäftsführer einer GmbH sind regelmäßig abhängig beschäftigt, wobei es ohne Bedeutung ist, ob die Gesellschafter von ihrer Rechtsmacht tatsächlich Gebrauch machen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]