1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin auch im Berufungsverfahren.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Versicherungspflicht der Klägerin in ihrer Tätigkeit als Tattookünstlerin und Illustratorin nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG).
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