BSG - Urteil vom 01.02.2022
B 12 R 19/19 R
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1-2; SGB IV § 7a; GmbHG § 37 Abs. 1; GmbHG § 38 Abs. 2; GmbHG § 45 Abs. 1; GmbHG § 46 Nr. 5 -6; GmbHG § 54 Abs. 3;
Fundstellen:
DStR 2022, 2506
GmbHR 2022, 1251
NZG 2023, 336
Vorinstanzen:
LSG Hamburg, vom 29.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 BA 20/18
SG Hamburg, vom 15.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 15 R 751/16

Versicherungspflicht einer Tätigkeit als Geschäftsführerin einer GmbH in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie nach dem Recht der ArbeitsförderungAbgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger TätigkeitAnforderungen an eine die gesamte Unternehmenstätigkeit umfassende Sperrminorität

BSG, Urteil vom 01.02.2022 - Aktenzeichen B 12 R 19/19 R

DRsp Nr. 2022/13337

Versicherungspflicht einer Tätigkeit als Geschäftsführerin einer GmbH in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit Anforderungen an eine die gesamte Unternehmenstätigkeit umfassende Sperrminorität

Eine Sperrminorität nur für bestimmte, im Einzelnen im Gesellschaftsvertrag aufgeführte Angelegenheiten reicht für eine die Versicherungspflicht aufgrund Beschäftigung ausschließende Rechtsmacht nicht aus

Auf die Revision der Beklagten werden das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 29. Oktober 2019 sowie insoweit das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 15. Oktober 2018 aufgehoben, als die Zeit ab 16. Oktober 2015 betroffen ist. Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind in allen Rechtszügen nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1-2; SGB IV § 7a; GmbHG § 37 Abs. 1; GmbHG § 38 Abs. 2; GmbHG § 45 Abs. 1; GmbHG § 46 Nr. 5 -6; GmbHG § 54 Abs. 3;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens um die Sozialversicherungspflicht der Klägerin aufgrund ihrer Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführerin der zu 1. beigeladenen GmbH i.L. (im Folgenden: Beigeladene) in der Zeit vom 16.10.2015 bis zum 31.12.2016.