Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 10. Juni 2011 wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
Streitgegenstand ist die Sozialversicherungspflicht der Beigeladenen für den Zeitraum vom 15. Mai 2007 bis zum 30. April 2008 in ihrer Tätigkeit mit gastronomischen Diensten für den Kläger.
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