Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 27. Januar 2011 und des Sozialgerichts Halle vom 7. Mai 2007 geändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Revision der Klägerin wird zurückgewiesen.
Kosten sind in allen Rechtszügen nicht zu erstatten.
I
Streitig ist die Versicherungspflicht der Klägerin als Modedesignerin in der Künstlersozialversicherung (KSV).
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