LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 12.02.2010
L 4 KR 1420/09
Normen:
GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; SGB V § 6 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
SG Heilbronn, vom 05.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 KR 1203/08

Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze; Zulässigkeit des Erfordernisse eines dreijährigen Überschreitens

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.02.2010 - Aktenzeichen L 4 KR 1420/09

DRsp Nr. 2010/4214

Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze; Zulässigkeit des Erfordernisse eines dreijährigen Überschreitens

Der durch das GKV-WSG ab 1.1.2009 eingefügte Zusatz in § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V mit dem Erfordernis eines dreijährigen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze erfasst auch Personen mit einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, die vor Beginn ihrer Beschäftigung wegen einer selbstständigen Tätigkeit oder aus anderen Gründen nicht versicherungspflichtig waren. Auch sie sind mindestens drei Jahre lang versicherungspflichtig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 05. Februar 2009 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; SGB V § 6 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt die Feststellung seiner Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung.