Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 24. Mai 2017 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Der Kläger begehrt die Gewährung von Arbeitslosengeld für die Zeit vom 1. Oktober 2016 bis 31. Dezember 2016. Die Beklagte hat den Antrag auf Arbeitslosengeld mangels Erfüllung der erforderlichen Anwartschaftszeit abgelehnt.
Der im Januar 1966 geborene Kläger war vom 6. Oktober 2008 bis 29. September 2016 immatrikulierter Student an der Universität H ... Im August 2009 bestand er das erste medizinische Staatsexamen. Nach dem zweiten medizinischen Staatsexamen absolvierte er vom 16. November 2015 bis 30. September 2016 sein praktisches Jahr (PJ) in Vollzeit und legte dann am 22. November 2016 das dritte Staatsexamen ab.
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