LSG Baden-Württemberg - Beschluß vom 08.01.2007
L 8 AL 3242/06 AK-A
Normen:
KSchG § 17 § 18 ; SGG § 183 § 197a § 54 ; VwGO § 161 § 42 ;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 26.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 AL 3171/05

Versicherter nach § 183 SGG, Klagebefugnis von Arbeitnehmern

LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 08.01.2007 - Aktenzeichen L 8 AL 3242/06 AK-A

DRsp Nr. 2007/20011

Versicherter nach § 183 SGG, Klagebefugnis von Arbeitnehmern

1. Nicht zu den Versicherter nach § 183 SGG zählt ein Arbeitnehmer, der sich mit einer Klage gegen einen aufgrund von § 18 KSchG ergangenen Verwaltungsakt der Bundesagentur für Arbeit wendet. 2. Die Regelungen in den §§ 17ff KSchG verfolgen primär einen arbeitsmarktpolitischen Zweck. Die Bundesagentur soll die Möglichkeit erhalten, rechtzeitig Maßnahmen zur Vermeidung oder Verzögerung umfangreicher Arbeitslosigkeit einzuleiten und für anderweitige Beschäftigung von Entlassenen zu sorgen. Das Individualinteresse des von einer Kündigung bedrohten Arbeitnehmers wird davon nur mittelbar betroffen, so dass er nicht berechtigt ist, gerichtliche gegen Entscheidungen der Bundesagentur nach § 18 KSchG vorzugehen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

KSchG § 17 § 18 ; SGG § 183 § § ;