Das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 22. Juli 2014 wird abgeändert. Der Bescheid des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 5. August 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 8. Januar 2014 wird in Ziff. 1 aufgehoben.
II.Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
III.Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollsteckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die ... geborene Klägerin stand seit 1. September 2009 als Studienrätin (BesGr A 13) im Dienst des Beklagten. Zuvor war sie am S...Gymnasium beim Zweckverband Bayerischer Landschulheime tätig. Sie besitzt die Lehramtsbefähigung für Gymnasien in der Fächerkombination Biologie und Chemie, unterrichtete zeitweise aber auch fachfremd in Mathematik und Informatik.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|