Die Parteien streiten über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall. Im streitgegenständlichen Zeitraum war der Kläger bei dem Beklagten als Gerüstbauer beschäftigt. Am 11. April 1999 gegen 17.45 Uhr erlitt der Kläger in ... auf der .... in Höhe der Einmündung der ... als Radfahrer einen Verkehrsunfall durch Zusammenstoß mit einem von dem Zeugen ... geführten Pkw. In der Folge war der Kläger arbeitsunfähig aufgrund seiner dabei erlittenen Verletzungen.
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