I. Die Berufung der Klägerin gegen das II. Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 25. Januar 2017 -
II. Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
III. Der Gebührenwert des Berufungsverfahrens wird auf 6.188,00 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung vom 29. Juni 2016 sowie die Wirksamkeit eines Zweiten Versäumnisurteils des Arbeitsgerichts.
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