I.
Das Arbeitsgericht Kaiserslautern hat der Klägerin für eine Zahlungsklage mit Beschluss vom 29.10.2004 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt Z, Y mit der Maßgabe bewilligt, dass die Klägerin aus ihrem Einkommen monatliche Teilbeträge in Höhe von 45,00 EUR ab dem 15.11.2004 zu zahlen hat. Die Festsetzung der monatlichen Teilbeträge hat das Arbeitsgericht damit begründet, dass die Klägerin keine Belege für zwei in der Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse angegebene Abzahlungsverpflichtungen beigebracht hat.
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