Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin und Berufungsklägerin wendet sich gegen einen Versagungsbescheid des Beklagten und Berufungsbeklagten zum Leistungsantrag für die Zeit ab Januar 2012.
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