1. Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Stralsund - Kammern Neubrandenburg - vom 01.12.2015 -
Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist nicht eröffnet.
Der Rechtsstreit wird an das Amtsgericht Greifswald verwiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des sofortigen Beschwerdeverfahrens.
3. Die Rechtsbeschwerde gegen diese Entscheidung wird nicht zugelassen.
I.
Die Parteien streiten um Zahlungs- und Herausgabeansprüche aus einem "Vertrag über freie Mitarbeiter (Freelancing)" vom 23.04.2014.
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