I.
Die Beschwerdeführerin, eine Fluggesellschaft, hat vertraglich vereinbarte Ansprüche auf Rückzahlung von Ausbildungskosten für einen Piloten vor den Arbeitsgerichten geltend gemacht. Ihre Klage blieb ohne Erfolg. Das Berufungsgericht stützt seine Entscheidung im wesentlichen darauf, daß die geltend gemachte Forderung die tatsächlichen Kosten übersteige, für die die Beschwerdeführerin beweisfällig geblieben sei. Höhere Aufwendungen könnten auch aufgrund der von den Parteien geschlossenen Vereinbarung nicht gefordert werden.
II.
1. Über die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist gemäß Art.
2. Annahmegründe nach §
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