Versagung der Prozesskostenhilfe vor Entscheidung der Berufsgenossenschaft über ihre Eintrittspflicht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.03.2000 - Aktenzeichen 14 W 15/00
DRsp Nr. 2004/8895
Versagung der Prozesskostenhilfe vor Entscheidung der Berufsgenossenschaft über ihre Eintrittspflicht
»Prozesskostenhilfe kann für eine beabsichtigte Schmerzensgeldklage nicht versagt werden, wenn die Berufsgenossenschaft eine Entscheidung über ihre Eintrittspflicht noch nicht getroffen hat.«