I.
Der Kläger begehrt die Prozesskostenhilfe und RA-Beiordnung für das Erkenntnis-Verfahren, das durch das - zwischenzeitlich rechtskräftige - Versäumnisurteil vom 03.07.2007 - 6 Ca 514/07 - des Arbeitsgerichts abgeschlossen ist.
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