Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 8. Juni 2016 - L 3 KA 6/13 - wird als unzulässig verworfen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert wird auf 295 043 Euro festgesetzt.
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