Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 20. Juni 2012 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger begehrt von der Beklagten Rente wegen Erwerbsminderung.
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