A.
Die Beteiligten streiten darüber, ob bei der Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder die Mindeststaffel des §
Im Betrieb der Arbeitgeberin in W., die dort etwa 1.120 Arbeitnehmer beschäftigt, wurde am 29. März 1994 ein 15köpfiger Betriebsrat gewählt. Dabei entfielen auf die Gruppe der Angestellten 13 und auf die Gruppe der Arbeiter zwei Betriebsratssitze. Aus der Liste 1 der Gruppe der Angestellten wurden vier Betriebsratsmitglieder gewählt, darunter die Antragsteller W. (Beteiligte zu 1) und G. (Beteiligter zu 2). Die Liste 2 der Gruppe der Angestellten erhielt neun Sitze, darunter den jetzigen Betriebsratsvorsitzenden B. (Beteiligter zu 4).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|