Die Parteien streiten über die Höhe der klägerseits zu beanspruchenden Altersteilzeitvergütung.
Die am 17.05.1942 geborene Klägerin ist als Lehrerin bei dem beklagten Land beschäftigt.
Seit dem 01.08.2000 befindet sie sich im so genannten Teilzeitmodell der Altersteilzeit.
Bei Eintritt in die Altersteilzeit reduzierten die Parteien entsprechend den Vorgaben in §
Auf das Angestelltenverhältnis der Parteien findet der Bundesangestellten-Tarifvertrag (
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