LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 21.07.2014
L 12 AS 978/14 B ER
Normen:
SGG § 86b Abs. 2 S. 1; SGB II § 7 Abs. 1 S. 1; SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2;
Vorinstanzen:
SG Gelsenkirchen, vom 27.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 36 AS 1402/14

Verpflichtung zur Zahlung von Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II im Rahmen der Folgenabwägung an rumänische Staatsangehörige, die sich seit mehr als drei Monaten zur Arbeitssuche in Deutschland aufhaltenEuroparechtskonformität des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.07.2014 - Aktenzeichen L 12 AS 978/14 B ER - Aktenzeichen L 12 AS 979/14 B

DRsp Nr. 2014/11797

Verpflichtung zur Zahlung von Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II im Rahmen der Folgenabwägung an rumänische Staatsangehörige, die sich seit mehr als drei Monaten zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten Europarechtskonformität des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II

Ob der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II eingreift oder gegen europäisches Recht verstößt, kann nicht abschließend geklärt werden. Es ist daher im Rahmen der Folgenabwägung zu entscheiden, ob die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gewährt werden.

Tenor