SG Gelsenkirchen, vom 27.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 36 AS 1402/14
Verpflichtung zur Zahlung von Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II im Rahmen der Folgenabwägung an rumänische Staatsangehörige, die sich seit mehr als drei Monaten zur Arbeitssuche in Deutschland aufhaltenEuroparechtskonformität des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.07.2014 - Aktenzeichen L 12 AS 978/14 B ER - Aktenzeichen L 12 AS 979/14 B
DRsp Nr. 2014/11797
Verpflichtung zur Zahlung von Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II im Rahmen der Folgenabwägung an rumänische Staatsangehörige, die sich seit mehr als drei Monaten zur Arbeitssuche in Deutschland aufhaltenEuroparechtskonformität des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2SGB II
Ob der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2SGB II eingreift oder gegen europäisches Recht verstößt, kann nicht abschließend geklärt werden. Es ist daher im Rahmen der Folgenabwägung zu entscheiden, ob die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gewährt werden.
Tenor
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