Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 17.12.2014 - 3 L 2066/14 - wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 10.000,-- Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller ist Mitglied der Regionalversammlung des Regionalverbands A-Stadt. Mit Schreiben vom 20.11.2014 beantragte er beim Regionalverband A-Stadt, ihm zum Zweck der Durchführung eines Neujahrsempfangs den Festsaal des Schlosses, hilfsweise den Kleinen Saal des Schlosses und höchst hilfsweise den Großen Saal (Saal 4) des VHS-Zentrums - am 18.1.2015 von 15.00 Uhr bis 22.00 Uhr - hilfsweise am 17.1.2015 bzw. am 10.1.2015 zu derselben Zeit - zu überlassen. Mit Schreiben vom 9.12.2014 teilte der Antragsgegner dem Antragsteller mit, dass der Regionalverband A-Stadt Räumlichkeiten grundsätzlich nur an die Fraktionen der Regionalversammlung überlasse. Eine Nutzungsüberlassung an fraktionslose Regionalversammlungsmitglieder sei nicht vorgesehen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|