Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 3. April 2014 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für beide Instanzen auf jeweils 5.315,02 EUR fest-gesetzt.
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