LAG Niedersachsen - Urteil vom 18.04.2024
6 Sa 416/23
Normen:
BGB § 611a Abs. 2;
Fundstellen:
ArbR 2024, 270
NZA-RR 2024, 386
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, vom 10.05.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 24/23

Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung der anteiligen Monatsbruttovergütung wegen der tatsächlich erbrachten geschuldeten Arbeitsleistung des Arbeitnehmers

LAG Niedersachsen, Urteil vom 18.04.2024 - Aktenzeichen 6 Sa 416/23

DRsp Nr. 2024/9077

Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung der anteiligen Monatsbruttovergütung wegen der tatsächlich erbrachten geschuldeten Arbeitsleistung des Arbeitnehmers

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts vom 10.05.2023 - 11 Ca 24/23 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.013,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.01.2023 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Parteien je zur Hälfte zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611a Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Entgeltansprüche der Klägerin für den Monat Dezember 2022.

Die Klägerin war bis zum 15.01.2023 auf Grundlage des schriftlichen Arbeitsvertrages vom 31.03.2021 (vgl. Blatt 6 bis 9 der Akte) bei der Beklagten in Teilzeit als kaufmännische Angestellte tätig. Die vereinbarten Arbeitstage waren montags bis mittwochs. Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund der ordentlichen Kündigung der Beklagten vom 15.12.2022 mit Ablauf des 15.01.2023.