Verordnung einer Spüllösung für Arthroskopie als Sprechstundenbedarf in der vertragsärztlichen Versorgung
SG Marburg, Urteil vom 11.07.2007 - Aktenzeichen S 12 KA 45/06
DRsp Nr. 2007/20987
Verordnung einer Spüllösung für Arthroskopie als Sprechstundenbedarf in der vertragsärztlichen Versorgung
Mit dem Begriff "einschl. Kosten" in den Gebührennummer 2445, 2447 und 2449 EBM-Z sind sämtliche Kosten erfasst, die üblicherweise in Zusammenhang mit der arthroskopischen Untersuchung bzw. dem Eingriff anfallen und damit auch Spüllösungen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]